Ortsgruppe Traunreut e.V.          im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
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VPG

Die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) wird in den Stufen 1 bis 3 abgelegt, für die entsprechend die Ausbildungskennzeichen IGP 1 bis IGP 3 vergeben wird. In jeder dieser Stufen gliedert sich die Prüfung in drei Abteilungen:

  • Abteilung A – Fährte (Spur). Bei der Fährtenarbeit im Hundesport wird von einem Fährtenleger die Fährte als Spur (auf Wiese, Acker) gelegt. Dabei legt er auf der Fährte Gegenstände (Kunststoff, Holz, Leder, 5/1/0,5 cm) ab, die der Hund bei derAusarbeitung (dem Absuchen) entweder zu verweisen (passiv anzuzeigen) oder aufzunehmen hat. Der Hundeführer folgt dem Hund beim Fährten mit zehn Metern Abstand, dabei kann eine Leine genutzt werden. Je nach Ausbildungsstand des Hundes wird die Fährte vom Hund eine bestimmte Zeit (20 Minuten bis drei Stunden) nach der Fährtenlegung ausgearbeitet. Unterschieden wird zwischen Eigenfährte und Fremdfährte. Die Eigenfährte wird vom Hundeführer gelegt, der sie folglich kennt. Fremdfährte wird von einem Fährtenleger gelegt und ist dem Hundeführer nicht bekannt. Eine Fährte im Hundesport besteht aus mehreren geradlinigen oder bogenförmigen Abschnitten, den Schenkeln, sowie verschiedenen Winkeln zwischen diesen. Der Beginn einer Fährte heißt Abgang und wird durch einen Abgangsstab gekennzeichnet.
  • Abteilung B – Unterordnung (Gehorsam). Es ist in der heutigen Zeit wichtig einen zuverlässigen Partner an unserer Seite zu haben, der in verschiedensten Situationen wesensfest und sicher reagiert. Unser Hund soll sich Menschen und Hunden gegenüber neutral verhalten. In unseren Kursen lernen der Hundeführer und der Hund die wichtigsten Grundlagen für ein harmonisches Zusammenleben. Während der Übungsstunden werden Ihnen und Ihrem Hund, entsprechend des Alters und Ausbildungsstandes, folgende grundlegende Kommandos vermittelt: Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz aus der Bewegung, Ablegen in Verbindung mit Herankommen, Ablegen unter Ablenkung. Werden alle Übungen ausgeführt ist es möglich sein Erlerntes mit einer Begleithundeprüfung zu belegen. Die Prüfung besteht aus einen theoretischen und praktischen Teil und bildet die Grundlage für weitere Aktivitäten mit Ihrem Hund, z.B. im Bereich Agility, Fährten oder Schutzdienst.
  • Abteilung C – Schutzdienst (Verteidigung). VPG ist die Abkürzung für Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde. Neben Unterordnung und Fährten ist der Schutzdienst ein Bestandteil der Ausbildung im VPG- Bereich. Warum Schutzdienst? Beute jagen, fangen, erkämpfen und verteidigen war für den Urahn des Hundes lebensnotwendig. Dieses natürliche Verhalten ist bei den meisten unserer Haushunde noch immer ausgeprägt. Und genau dieses kann der Hund im Schutzdienst ausleben. Der Mensch ist nicht das „Objekt der Begierde“, sondern der Schutzarm. Dieser lässt sich eigentlich durch einen Ball, Lederlappen oder eine Beißwurst ersetzen, womit auch in der Anfangsphase gearbeitet wird. Die Ausbildung erfolgt Schwerpunktmäßig auf Basis des Beutetriebes. Es handelt sich hierbei nicht um ein „Scharfmachen“ des Hundes, wie meist fälschlicherweise angenommen wird. Es ist lediglich ein Ausleben der vorhandenen Triebveranlagungen unter Gehorsam.
 
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