Platzordnung

Herzlich Willkommen! 

Wir wünschen uns ein reibungsloses Miteinander auf unserem Vereinsgelände und bitten darum, Folgendes zu beachten.

Zweckbestimmung:
Die Platzordnung dient der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf dem Vereinsgelände und der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Trainings.
Geltungsbereich:
Die Platzordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände, einschließlich Agility-Platz und zugehörige Parkflächen.
Allgemeine Bestimmungen:

Die Hunde sind dem Tierschutzgesetz entsprechend zu behandeln, jede unnötige Härte ist untersagt. Elektrohalsbänder sind verboten. Wir legen sehr großen Wert darauf, unsere Hunde mit artgerechten, fairen Methoden auszubilden.
Alle Vereinsmitglieder können die Vereinseinrichtungen nutzen.
Die Teilnahme an allen Kursen, Trainingsstunden und sonstigen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen etc. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht von Erwachsenen auf dem Vereinsgelände aufhalten. Die Trainingsgeräte dürfen nicht zum Spielen benutzt werden.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ohne Ausnahme Voraussetzung für das Betreten des Vereinsgeländes und für die Teilnahme am Übungsbetrieb. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder mit Parasitenbefall dürfen für die Dauer der Erkrankung das Gelände nicht betreten. Alle Hunde müssen ausreichend geimpft sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Tollwutimpfung. Der zuständige Übungsleiter behält sich vor, ein Team bei Auffälligkeiten (Verhalten oder Gesundheit) vom Training auszuschließen.
Vor Betreten des Platzes soll der Hund reichlich Gelegenheit zum Lösen haben. Das Lösen auf dem Übungsplatz ist nicht gestattet. Jede Verunreinigung durch den Hund ist unverzüglich zu beseitigen. Ein Graben und Markieren auf dem Platz und an den Geräten ist zu unterbinden. Auch auf den umliegenden Gassiwegen ist darauf zu achten, dass Hinterlassenschaften ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Umgang mit läufigen Hündinnen wird mit dem Übungsleiter der entsprechenden Trainingsgruppe besprochen.
Alle Hunde dürfen nur angeleint auf den Platz geführt werden. Während einer Trainingseinheit müssen nicht beteiligte Hunde angeleint sein, sicher im Platz liegen oder in eine Box verbracht werden. Das Gebot der Rücksichtnahme steht immer im Vordergrund!!
Die Trainingseinheiten erfolgen zu festgelegten Zeiten. Eine Nutzung des Übungsgeländes außerhalb der Trainingszeiten ist nur berechtigten Hundebesitzern gestattet, sofern andere Trainingseinheiten nicht gestört werden. Die Berechtigung wird von der Vorstandschaft vergeben. An Agility- und anderen Sportgeräten darf nur im Beisein von einem Übungsleiter bzw. anderen berechtigten Personen trainiert werden. Alle Geräte und Einrichtungsgegenstände dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend benutzt werden. Ein sorgfältiger, pfleglicher Umgang ist Pflicht.
Das Vereinsgelände ist sauber zu halten. Müll muss in den Mülleimern entsorgt werden.
Nach den Trainingsstunden werden alle Wassereimer oder Näpfe geleert.
Alle Türen und Tore müssen beim Verlassen des Vereinsgeländes verschlossen werden.
Es ist nicht erlaubt, Hunde in das Vereinsheim mitzunehmen. Ausnahmen gelten für Welpen und einzelne Hunde nach Rücksprache mit der Vorstandschaft.
Die aktuelle Datenschutzvereinbarung ist in der OG Traunreut und im Hundesport Traunreut gültig und auf der Homepage der OG Traunreut einsehbar.

Wir danken für Euer Verständnis!


 
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